Wir als Ingenieurbüro für Kulturtechnik, sind befugt die technische Überprüfung nach §134 WRG „Fremdüberwachung“ durchzuführen. Der Auftraggeber bekommt zum Abschluss der Überprüfung eine fachkundige, objektive Beurteilung über den Zustand seiner Trinkwasserversorgungsanlage, zusammengefasst in einem Prüfbericht. Anhand des Prüfberichtes können etwaige Mängel behoben werden.
Betriebs- und Wartungshandbuch nach W85:
- Dokumentation von Wartung und Instandsetzung.
- Kartographische Schnittstelle zur Auskunftsstation.
- Eindeutige Zuordnung der Wartungsobjekte.